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Coop beliefert Zürich per Bahn
12. November 2025
Die Coop hat einen neuen Eisenbahn-Umschlagplatz im Herzen von Zürich eröffnet. Das Unternehmen beliefert die Limmat-Metropole jetzt per Güterzug und erspart dem Ballungszentrum somit voraussichtlich rund 58.000 Lkw-Fahrten pro Jahr. Ein Erfolg für die eigene «Railcare».
Den Rollwiderstand senken
12. November 2025
Über die Diskussion um neue Antriebssysteme könnte fast in Vergessenheit geraten, dass es auch noch andere Fahrzeug-Komponenten gibt, die entscheidend zur Senkung von CO2-Werten beitragen. Reifenhersteller Goodyear bietet bis zu 13 % geringeren Rollwiderstand mit einem «Kmax Gen-3».
Der kleine Bruder des FM-X
11. November 2025
Kraftvoll, leistungsstark und stets zur Stelle, wenn er gebraucht wird. Dem Hersteller zufolge wäre der neue FXR 14C-16C nicht nur der Traum jeder Schwiegermutter, sondern auch der Mitarbeitenden im Lager. Der kompakte Schubmaster macht auch in kleinen Lagern und engen Gängen eine gute Figur.
Emissionsfreies Paket gebündelt
11. November 2025
«Kompromisslos in einem emissionsfreien Paket gebündelt» hat Hyster laut Produktmanagerin Eva Nachtergaele die neuen XLTG-Modelle des Stapler-Herstellers von 4 bis 7 t Tragkraft. Der Verbrennungsmotor wurde durch eine Li-Ion-Batterie und einen Permanent-Magnet-Motor ersetzt.
Die Ultimative Kommissionier-Lösung
11. November 2025
Er könnte auch «RoboCap» heissen oder «RoCapture». Nun aber ist es der «RoCaP», mit dem Linde MH und Rossmann, eine der grössten Drogeriemarktketten Europas, ein neuartiges Robotik-Fahrzeug mit einem mehrachsigen Greifarm für das autonome Kommissionieren im Lager lancieren.
Anlagenservice mit Spassfaktor
10. November 2025
Dass bei vielen Unternehmen der Service rund 40 % zum Erfolg beisteuert, ist bekannt. Zur transport.ch an der Bernexpo rückten Werkstatt- und Service-Fahrzeuge als E-Mobil an, die auch zur humorvollen Optimierung der Work-Life-Balance beitragen: Mit dem Surfbrett auf dem Dach – zum Wellenreiten vor der Arbeit.
Frauen in der Männerdomäne
10. November 2025
Zum mittlerweile 3. Treff der «Young Ladies», junger Frauen im Transportbereich, kamen unter Moderation durch Monika Erb und Ramona Felder mit Unterstützung durch Urs Gerber, CEO von Volvo Schweiz, rund 65 weibliche Nachwuchs-Talente, wie auch erfahrene Logistikerinnen an der transport.ch zusammen.
Was eigentlich zusammengehört
09. November 2025
Keiner der namhaften Hersteller liess es sich in der Sparte der Flurförder-Fahrzeuge nehmen, bei der diesjährigen transport.ch in Bern dabei zu sein. Allen voran Jungheinrich als Premium-Partner der Messe mit den «Dunking Devils» aus Slowenien, die artistische Einlagen am Basketballkorb lieferten.
Was uns morgen antreibt
09. November 2025
«Was uns morgen antreibt» war eine durchaus nicht einfach zu beantwortende Frage im Rahmen des «Mobility-Forums», das bei der diesjährigen transport.ch im Congress Center der Bernexpo eine ganze Reihe prominenter Teilnehmer zählte. Die Fährte führt klar zum E-Antrieb – aber auch zu weiteren Alternativen.
Fulminanter Start in Bern
06. November 2025
Einen fulminanten Start nach der von mehreren Hundert Teilnehmern besuchten Eröffnung am ersten Tag legte die Nutzfahrzeug-Messe transport.ch in der Bundeshauptstadt hin. Ein vielbeachtetes Mobility-Forum zeigte den aktuellen Stand der technischen Entwicklungen auf.
AGB'S
WAGNER Schweiz AG
AGB'S
12. April 2021
Vertragliche Bestimmungen bei Bannerwerbung bei «Logisticsinnovation.org»
Nachfolgend wird die Logisticsinnovation Schmid als «Anbieter» und der Kunde als «Kunde» genannt.
1. Bannerschaltung
Der Anbieter betreibt eine Website, auf welcher einen Werbeplatz sog. Banner dem Kunden derart zur Verfügung stellt, dass auf dem Werbeplatz eine vom Kunden zur Verfügung gestellte Grafik oder Video angezeigt wird. Positionierung und die genaue Seite auf der Website des Anbieters, auf welcher das Banner eingeblendet werden soll, wird in dem in der Anlage beigefügten Ausdruck der Website festgelegt.
2. Art und Grösse des Banners
Bei den Werbebanner handelt es sich um statische oder dynamische Banner. Grösse des Banners:
«Medium Rectangle» ca. (Höhe 300 × Breite 250) oder nach Vereinbarung mit dem Anbieter.
Die, das Banner enthaltende Datei, wird der Kunde dem Anbieter spätestens 7 Tage vor der beabsichtigten Schaltung zukommen lassen.
3. Laufzeit und Vergütung
Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam. Als Beginn der Leitungsverpflichtung (Nutzungsbeginn) wird folgender Tag der Bereitstellung der Leistung vereinbart:
- Die Mindestlaufzeit richtet sich nach den vereinbarten Bestimmungen gemäss Offerte und oder Rechnung an den Kunden.
- Die Preise sind gültig nach den Daten in der ausgestellten Rechnung,
- Sie verlieren mit der Bekanntmachung neuer Preise für Neuabschlüsse dieser Verträge ihre Gültigkeit.
- Die Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer von 7,7%.
- Die Laufzeit der Bannerwerbung wird in der Offerte und oder Rechnung festgelegt.
4. Die Banner soll auf folgenden Seiten stehen
Zb: https://www.logisticsinnovation.org/
"Kategorie und Unterkategorie" plus Position in den Kategorien. Endgültige Positionen sind auf der Rechnung an den Kunden ersichtlich)
5. Fälligkeiten der Entgelte für Bannerwerbung
Die vereinbarten Kosten für die Bannerwerbung wird per separater Rechnung auf das Konto der Logisticsinnovation Schmid IBAN CH75 0900 0000 1557 2288 7 überwiesen.
Die Entgelte für Bannerwerbung sind im Voraus zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so ist der Anbieter berechtigt, die Bannerschaltung zu deaktivieren und den Werbeplatz anderweitig zu vererben. Die Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleibt hiervon unberührt.
6. Mögliche Kündigung vom Vertrag
Der Vertrag kann aus wichtigem Grunde gekündigt werden. Auf Seite des Anbieters liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn:
- Der Kunde seine Zahlungsverpflichtung trotz angemessener Fristsetzung verletzt.
- Das geschaltete Banner Rechte Dritter verletzt, und dies trotz Abmahnung nicht behoben wird.
Auf Seiten des Kunden liegt ein wichtiger Grund insb. vor, wenn:
- Das Banner trotz angemessener Fristsetzung nicht zum vorgesehenen Termin geschaltet wird.
- Der Link nicht aktiviert wird.
7. Gewährleistung und Haftung
Der Anbieter haftet nicht für die Ereignisse, welche ausserhalb seines Einflussbereiches anzusiedeln sind. Hierzu zählt insbesondere die Funktionsfähigkeit der Ausfall der Website Seiten des Providers. Die Haftung des Anbieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
8. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde wird die Zielseite während der gesamten Laufzeit des Vertrages abrufbar halten. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so ist der Anbieter berechtigt, den Link nicht das Banner zu löschen. Der Kunde bleibt trotzdem zur vollen Vergütung verpflichtet. Der Kunde sichert dem Anbieter zu, dass das verwendete Banner frei von Rechten Dritter- insb. Urheberrechte und andere gewerbliche Schutzrechte ist und auch nicht rechtverletzend ist. Sollte gegen den Anbieter, gleichwohl eine Rechtverletzung geltend gemacht werden, so hat der Kunde den Anbieter von allen Ansprüchen, auch die Kosten der Rechtsverteidigung freizustellen. Sollte der Kunde nachträglich feststellen, dass der Werbebanner geltendes Recht und/oder Rechte Dritter verletzt, so wird der Kunde den Anbieter hiervon unverzüglich unterrichten. Soweit eine Rechtverletzung von dritter Seite geltend gemacht wird, kann der Anbieter nach eigenem Ermessen darüber befinden, ob er das Banner löscht, soweit der Kunde dem Anbieter nicht zuvor einen Betrag zur Verfügung gestellt hat, welcher die drohenden Kosten abfängt. Im Falle der Löschung bleibt der Kunde zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet.
9. Besondere Bestimmungen für Server-Leistungen
Für den Fall von Störungen bei der Vertragsabwicklung, die in den Verantwortungsbereich des Anbieters fallen, wird der Anbieter alle angemessenen wirtschaftlich vertretbaren Massnahmen ergreifen, um schnellstmöglich die vollständige Verfügbarkeit der Bannerwerbung wiederherzustellen. Den Vertragspartnern ist bekannt, dass die inhaltliche Gestaltung und Pflege der angeschlossenen Websites ausschliesslich im Verantwortungsbereich des Anbieters liegt. Das LI-Portal gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Kunden ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware und/oder Hardware (z. B. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht kommerzieller Provider und Online-Dienste oder durch einen Ausfall des Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Erkennt der Kunde eine technische Störung, so wird er der Anbieter unverzüglich informieren. Die alleinige Verantwortung für den Inhalt dieser Daten trägt der Kunde.
10. Schadensersatz
Ansprüche auf Schadensersatz aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, unerlaubte Handlung und Schadensersatz wegen Nichterfüllung stehen dem Kunden nur zu, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner leitenden Angestellten, gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Bei Schadensersatzansprüchen wegen Nichterfüllung gilt dies nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Kunden gegen das Risiko solcher Schäden absichern sollte. Die Beschränkung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt auch nicht für die Verletzung von Kardinalpflichten.
11. Schlussbestimmungen
Nebenabreden oder Änderungen von Klauseln bedürfen der Schriftform. Sonstige Nebenabreden zu diesem Vertrag existieren nicht. Sollte einer der Vertragspunkte rechtlich unwirksam sein oder werden, so soll er durch eine rechtswirksame Formulierung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Sinne, der rechtlich unwirksamen am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aarau.
10.12.2020, Rupperswil